Bildquelle: eigenes Foto | zur StartseiteBildquelle: eigenes Foto | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Kanalbenutzungsgebühren („Einleitungsgebühren“)


Allgemeine Informationen

Für die Benutzung der gemeindlichen Entwässerungseinrichtung werden vom Markt Königstein und der Gemeinde Hirschbach Grund- und  Einleitungsgebühren berechnet.

Grundlage hierfür sind die Festsetzung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sowie die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Königstein und der Gemeinde Hirschbach (KA Eschenfelden und KA Hirschbach) in der derzeit geltenden Fassung.

Diese wird einmal jährlich, nämlich bei der Jahresabrechnung, die  im August stattfindet, erhoben.

Die Abwassereinleitungs- oder Kanalbenutzungsgebühren werden nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Kanalisation von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.

Diese Abwassermengen werden nach dem Verbrauch der auf dem Grundstück ermittelten Frischwassermengen festgestellt.

 

Kanalgebühren

Die drei Abschlagszahlungen sind jeweils fällig am:

15. November            15. Februar               15. Mai 

Die Endabrechnung erfolgt unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Abschlagszahlungen jährlich im August.


Die hierbei ermittelte evtl. noch zu zahlende Gebühr ist einen Monat nach Zustellung des Gebührenbescheides fällig.

Die Gebührenschuld entsteht mit dem Verbrauch des Wassers und mit der Einleitung von Abwasser in die Entwässerungsanlage, wobei der Grundstückseigentümer der Gebührenschuldner ist.

 

Wir empfehlen Ihnen die Nutzung unseres Bankabbuchungsverfahrens. Einzugsermächtigungen sind den Bescheiden beigefügt, stehen jedoch auch als Vordruck Einzugsermächtigung zum Download bereit.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Steuern/Gebühren/Abgaben/Kasse/Friedhof

 

Fr. Petra Grembler
Zimmer 1.09
Telefon 09665 9131-33
Telefax 09665 9131-30

Startseite   -   Login   -   Impressum   -   Datenschutz
Kontakt

Verwaltungsgemeinschaft Königstein

Oberer Markt 20
92281 Königstein

 

Telefax

 Telefon  09665 / 9131 - 0

 Telefax  09665 / 9131 - 30

 

 

Montag - Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

 

 

Bürgerservice Online

 

online

 

 

Bildrechte: komuna GmbH

 

 

 

.

.