Kanalbenutzungsgebühren („Einleitungsgebühren“)
Allgemeine Informationen
Für die Benutzung der gemeindlichen Entwässerungseinrichtung werden vom Markt Königstein und der Gemeinde Hirschbach Grund- und Einleitungsgebühren berechnet.
Grundlage hierfür sind die Festsetzung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sowie die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Königstein und der Gemeinde Hirschbach (KA Eschenfelden und KA Hirschbach) in der derzeit geltenden Fassung.
Diese wird einmal jährlich, nämlich bei der Jahresabrechnung, die im August stattfindet, erhoben.
Die Abwassereinleitungs- oder Kanalbenutzungsgebühren werden nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Kanalisation von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.
Diese Abwassermengen werden nach dem Verbrauch der auf dem Grundstück ermittelten Frischwassermengen festgestellt.
Kanalgebühren
Die drei Abschlagszahlungen sind jeweils fällig am:
15. November 15. Februar 15. Mai
Die Endabrechnung erfolgt unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Abschlagszahlungen jährlich im August.
Die hierbei ermittelte evtl. noch zu zahlende Gebühr ist einen Monat nach Zustellung des Gebührenbescheides fällig.
Die Gebührenschuld entsteht mit dem Verbrauch des Wassers und mit der Einleitung von Abwasser in die Entwässerungsanlage, wobei der Grundstückseigentümer der Gebührenschuldner ist.
Wir empfehlen Ihnen die Nutzung unseres Bankabbuchungsverfahrens. Einzugsermächtigungen sind den Bescheiden beigefügt, stehen jedoch auch als Vordruck Einzugsermächtigung zum Download bereit.
Rechtsgrundlagen
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (Eschenfelden)
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (Hirschbach)
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung - BGS-EWS
Ansprechpartner
Steuern/Gebühren/Abgaben/Kasse/Friedhof Fr. Petra Grembler
Zimmer 1.09
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09665 9131-30