Wasserverbrauchsgebühren
Allgemeine Informationen
Für die Benutzung der gemeindlichen Wasserversorgungseinrichtung werden vom Markt Königstein und der Gemeinde Hirschbach Grund- und Verbrauchsgebühren berechnet.
Grundlage hierfür sind die Festsetzungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sowie die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Königstein und der Gemeinde Hirschbach in der derzeit geltenden Fassung.
Die Grundgebühr pro Jahr wird auch als Zählermiete bezeichnet. Sie richtet sich nach dem Nenndurchfluss der verschiedenen Wasserzähler. Diese wird einmal jährlich, nämlich bei der Jahresabrechnung, die im August stattfindet, erhoben.
Der tatsächliche Wasserverbrauch wird üblicherweise nach der Menge des entnommenen Wassers anhand der Ablesung des Wasserzählers berechnet.
Da man die Höhe des Wasserverbrauchs nicht einschätzen kann, werden im laufenden Jahr Abschlagszahlungen auf den zu erwartenden Wasserverbrauch erhoben. Maßgeblich für die Höhe der Abschläge ist der Verbrauch des Vorjahres.
D.h. wenn Ihr Wasserverbrauch im letzten Jahr gegenüber dem Vorvorjahr gestiegen ist, werden die Abschlagszahlungen entsprechend dem letztjährigen Verbrauch erhöht.
Wassergebühren
Die drei Abschlagszahlungen sind jeweils fällig am:
15. November 15. Februar 15. Mai
Die Selbstablesung der Wasserzähler erfolgt am 30.06. jährlich.
Die Endabrechnung erfolgt unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Abschlagszahlungen jährlich im August.
Die hierbei ermittelte evtl. noch zu zahlende Gebühr ist einen Monat nach Zustellung des Gebührenbescheides fällig.
Die Gebührenschuld entsteht mit dem Verbrauch des Wassers und mit der Einleitung von Abwasser in die Entwässerungsanlage, wobei der Grundstückseigentümer der Gebührenschuldner ist.
Wir empfehlen Ihnen die Nutzung unseres Bankabbuchungsverfahrens. Einzugsermächtigungen sind den Bescheiden beigefügt, stehen jedoch auch als Vordruck Einzugsermächtigung zum Download bereit.
Rechtsgrundlagen
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung - BGS-WAS
Ansprechpartner
Steuern/Gebühren/Abgaben/Kasse/Friedhof Fr. Petra Grembler
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