Gaststättenerlaubnis (vorübergehend)
Allgemeine Informationen
- Beantragung spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
- Persönliches Erscheinen
Sie planen demnächst eine Veranstaltung?
Bitte denken Sie daran, rechtzeitig (spätestens 14 Tage vorher) bei der VG Königstein, Ordnungsamt, eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis zu beantragen.
Neu ist hierbei, dass ab sofort ein Zertifikat über eine abgeschlossene Online-Schulung des Landratsamtes Amberg-Sulzbach zum Jugendschutz vorgelegt werden muss.
Auf der Seite https://www.landkreis-as.de/jugendschutz/ finden Sie hierzu weitere Informationen und den Zugang zu der ca. 20 Minuten dauernden Onlineschulung. Hier bekommen Sie als Veranstalter wichtige Informationen zum Umgangn mit Alkohol, dessen Ausschank bei Festen und praktische Verhaltenstipps.
Im Anschluss an den bestandenen Onlinetest erhalten Sie ein personalisiertes Zertifikat, welches zwei Jahre gültig ist und zur Vorlage bei der Gemeinde dient.
Gebühren
ab 30,00 €
Ansprechpartner
Allgemeine Verwaltung und Gemeinde Hirschbach Hr. Tobias Schuminetz
Zimmer 0.01
09665 9131-25
09665 9131-30